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Europäische Union

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Patel K. Kl.(2018): Projekt Europa. Eine kritische Geschichte, München


Europäische Union/EU    

Aspekte des Systems und der Politik der EU im Kontext Politischer Bildung    

Günther Dichatschek

Inhaltsverzeichnis dieser Seite
Europäische Union/EU   
Aspekte des Systems und der Politik der EU im Kontext Politischer Bildung   
Vorbemerkungen   
1 Erfolgsprojekt EU   
1.1 Vertrag von Schengen   
1.2 Euro - Förderprogramme   
1.3 Gründe für eine europäische Einigung   
1.4 Mangel an EU-Engagement   
1.5 Rechte von EU-Bürger_innen   
2 Europäische Einigungsbemühungen   
2.1 Weltpolitischer Einfluss   
2.2 Einigung als gemeinsamer Wirtschaftsraum   
2.3 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa(OSZE)   
2.4 Einheitliche Europäische Akte   
2.5 Maastricht 1992 - Vertrag über die EU   
2.6 Vertrag von Amsterdam und Nizza - Folgen   
2.7 Vertrag von Lissabon   
2.7.1 Regelungen des Lissabon-Vertrages   
2.7.2 Aspekte und Folgerungen des Vertrages   
3 Struktur und Grundlagen der EU   
3.1 Institutionen der EU   
3.2 Rechtsakte der EU   
3.3 Strategie 2020   
4 EU als Wirtschafts- und Währungsunion   
4.1 Ziele der gemeinsamen Wirtschaftspolitik   
4.2 Europäischer Binnenmarkt - vier Freiheiten   
4.3 Währungspolitische Vereinbarungen - Euro   
4.4 Euroraum 1999-2015   
4.5 Maßnahmen zur Überwindung der Wirtschaftskrise   
5 Politikbereiche der EU/Auswahl   
5.1 Landwirtschaftspolitik   
5.2 Struktur- und Regionalpolitik   
5.3 Sozialpolitik   
5.4 Umweltpolitik   
5.5 Verkehrspolitik und Transeuropäische Netze   
5.6 Bildungs- und Kulturpolitik, Jugend und Sport   
6 Rechts-, Asyl- und Einwanderungspolitik der EU   
6.1 Aufbau von Sicherheitsmaßnahmen   
6.2 EU-Leitlinien für Justiz und Inneres   
6.3 Asyl-Einwanderung-Visapolitik   
6.4 Flüchtlingsrouten zu den Außengrenzen der EU   
7 Außenpolitische Zusammenarbeit der EU   
7.1 Außenpolitische Zusammenarbeit   
7.2 Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik   
7.3 Aspekte einer Globalisierung   
8 Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik der EU   
8.1 EG/EU-Erweiterungsrunden   
8.2 EU-Beitrittsverfahren   
8.3 Beitrittsverhandlungen   
8.4 EU-Nachbarschaftspolitik   
Reflexion   
Literaturverzeichnis   
IT-Autorenbeiträge   
Zum Autor   

Vorbemerkungen    

Rückblickend weist die heutige Europäische Union(EU) auf eine Erfolgsgeschichte.

  • Das Zusammenspiel der EU-Mitgliedsstaaten kann durchaus verbessert werden.
  • Mitunter werden die vertraglichen Grundlagen als nicht mehr zeitgemäß empfunden.
Der Vertrag von Lissabon 2007(Reformvertrag) soll die Lücke der Ablehnung des EU-Grundvertrages 2004 schließen(vgl. https://www.bmnt.gv.at/umwelt/eu-international/vertrag_lissabon.html (6.1.19).

Herausforderungen des 21. Jahrhunderts sollen verstärkt beachtet werden. Ein besonders Augenmerk liegt auf der Erhaltung des Wohlstandes und des sozialen Schutzes innerhalb der EU. Die Chancen für Europa stehen gut - der europäische Binnenmarkt ist der größte der Welt. 2007 wurden hier Waren von 5 225,2 Mrd. € gehandelt. Mit rund 500 Millionen Menschen bildet die EU den größten Wirtschaftsraum der Welt.

Zu beachten sind besonders fünf Aspekte der EU - Binnenmarkt, Regional- und Strukturpolitik, Landwirtschaftspolitik, künftige Erweiterungen und das Verhältnis zu den Nachbarn sowie die EU als internationaler Akteur.

  • Binnenmarkt - Freiheit der Waren, Dienstleistungen, Arbeitskräfte und des Kapitals - Der europäische Binnenmarkt ist mehr als eine Freihandelszone, volumenmäßig der größte der Welt.
  • Regional- und Strukturpolitik - Die EU unterstützt damit ärmere und vom Strukturwandel begriffene Regionen in der Union mit rund einem Drittel ihres Haushaltes.
  • Landwirtschaftspolitik - Die Landwirtschaft ist eines der wichtigsten Politikfelder und Streitobjekt zwischen den Mitgliedsstaaten. Die EU gibt über 40 Prozent ihrer Mittel für die Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes aus.
  • Erweiterungen und Verhältnis zu den Nachbarn - Der Erweiterungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.In den vergangenen Jahren wuchs die EU von 12 auf 28 Mitgliedsstaaten, wobei mit Stand 2018 der Austritt des UK nicht geklärt ist. Die politischen Herausforderungen liegen vor allem im Verhältnis zu den östlichen Nachbarn der Union.
  • EU als internationaler Akteur - Die USA sind die bedeutendste Macht der Welt. Es zeigt sich, dass sie alleine jedoch nicht in der Lage sind, die Weltpolitik zu gestalten. Die EU muss daher im eigenen Interesse ihr Gewicht international gezielt einbringen.
Die EU hat im Laufe der Jahre erkennbar an Bedeutung gewonnen und beeinflusst das Handeln der Mitgliedsstaaten bis in die Länder und Kommunen hinein. Im Alltag wirkt sich "Europas" aus.

  • Das Anwachsen europakritischer Kräfte in vielen EU-Staaten behindert Ziele für eine Besserung von Zuständen.
  • Herausforderungen wie die Folgen der Finanzkrise oder eine Einigung auf eine Flüchtlingspolitik fordern eine Stärkung der Handlungsmöglichkeiten der EU.
  • Umfragen belegen allerdings Schwankung der Zustimmung in der Bevölkerung für ein europäisches Einigungsprojekt.
Ohne Zweifel ist es schul- und erwachsenenpädagogische Aufgabe der Politischen Bildung,

  • Handlungsprozesse und Handlungsmöglichkeiten,
  • Merkmale der Bürger_innen im Verhältnis zur EU und
  • den Entwicklungsbedarf in der Union zu einem besseren Verständnis zu führen.

Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen sind die/der

  • Absolvierung des Instituts für Erziehungswissenschaft/ Universität Innsbruck,
  • Absolvierung der Universitätslehrgänge Politische Bildung und Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg-Klagenfurt,
  • Absolvierung der Weiterbildungsakademie Österreich/Wien und des Fernstudiums Erwachsenenbildung/ Comenius-Institut Münster,
  • Erfahrungen mit EU-Bildungsprogrammen - COMENIUS, Lehreraustauschprogramm - ERASMUS - Expertentätigkeit/Evaluation von EU-Bildungsprogrammen der Sokrates-Agentur bzw. Nationalagentur Lebenslanges Lernen/Wien?,
  • Lehrauftrag "Didaktik der Politischen Bildung"/ Universität Salzburg/FB Geschichte-Lehramt und
  • Auseinandersetzung mit der Fachliteratur.
1 Erfolgsprojekt EU    

Das Zusammenwachsen Europas wird häufig als Erfolgsgeschichte bzw. Erfolgsprojekt beschrieben. Die Bilanz der Einigungsbemühungen ist tatsächlich beeindruckend(vgl. POLLAK-SLOMINSKI 2006; LOTH 2014; DICHATSCHEK 2017a,b; SCHMUCK-UNSER 2018).

  • Die EU und ihre Vorgängerorganisationen brachten ihren Mitgliedern Wohlstand, politische Stabilität, ein friedliches Zusammenleben, Rechtssicherheit und gemeinsame gesetzliche Grundlagen.
  • Mit den demokratischen Reformen in Mittel- und Osteuropa eröffnet man den Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Integrationsprojekt, wobei die Zahl der Staaten von sechs auf zwölf und in der Folge von 15 auf 28 sich erweiterte(Stand 2018).
1.1 Vertrag von Schengen    

Die Grenzen vieler EU-Staaten sind vollständig verschwunden, der Vertrag von Schengen ermöglicht ein Reisen ohne Grenzen. Dazu gehören fast alle EU-Staaten und auch Nicht-EU-Mitglieder wie die Schweiz, Liechtenstein, Island, und Norwegen.

1.2 Euro - Förderprogramme    

Der Euro(€) gilt als Errungenschaft einer gemeinsamen Währung von 19 Staaten(2018). Umtauschkosten und Währungsschwankungen in der Euro-Zone gibt es damit nicht mehr.

Förderprogramme in großer Höhe werden jährlich vergeben. Mittel fließen in die Regional- und Strukturpolitik, kommen Bildungseinrichtungen bzw. Bildungsprogrammen zu gute und die Landwirtschaft erhält massive Unterstützung für Agrarprojekte.

Neben der Förderung der Wirtschaft als Wirtschaftsgemeinschaft gilt die EU auch als Wertegemeinschaft.

  • Der gemeinsam Wertekanon umfasst die Grund- und Menschenrechte sowie die Einhaltung demokratischer Verhaltensweisen.
  • Seit 1979 wird das Europäische Parlament direkt gewählt und wirkt gleichberechtigt mit dem Rat in allen Entscheidungen mit(vgl. die Rechte des EU-Parlaments).
1.3 Gründe für eine europäische Einigung    

Mit diesen Vorteilen gibt es gute Gründe für eine Entwicklung einer fortlaufenden europäischen Einigung, die sich in den folgenden sechs Aspekten zeigen.

  • Friedenssicherung
  • Streben nach wirtschaftlichem Wohlstand
  • Mitsprache in der Außen- und Sicherheitspolitik
  • Gemeinsame Lösung grenzüberschreitender Probleme
  • Gemeinschaft mit gemeinsamen Werten
  • Wunsch nach guter Nachbarschaft und Interesse an anderen Kulturen
1.4 Mangel an EU-Engagement    

Aktuell ist von einem effektvollen europapolitischen Engagement der Bevölkerung wenig zu spüren.

  • Die Vorstellungen der Nachkriegsjahre sind nicht mehr vorhanden, vielmehr stehen rationale Überlegungen im Vordergrund.
  • Ökonomische Vorteile werden gegen Nachteile abgewogen.
  • Nationalismen treten auf und Gemeinsamkeiten spielen eine geringe Rolle.
  • 2017 gelang es den Organisatoren von "Pulse of Europe" in mehr als 100 Städten in 19 EU-Staaten durch europafreundliche Kundgebungen negativen Entwicklungen entgegenzutreten.
1.5 Rechte von EU-Bürger_innen    

Die folgenden sieben EU-Rechte sind Stufen von Einigungsbemühungen im Unionsraum.

  • Unionsbürgerschaft
  • Freizügigkeit
  • Recht auf Schutz
  • Wahlrecht in Europa- und Kommunalwahlen
  • Zugang zu EU-Dokumenten
  • Petitionsrecht
  • Bürgerinitiativen
2 Europäische Einigungsbemühungen    

Nah dem Zweiten Weltkrieg begannen die Bemühungen, politische und gesellschaftliche Strukturen in Europa wieder aufzubauen(vgl. LOTH 2014, 9-25; v. MEURS u.a. 2018, 22-54; SCHMUCK-UNSER 2019, 19-41).

Man beachte die Eingangsworte der Charta der Vereinten Nationen 1945 über die Geißel des Krieges und ihre Verhinderung.

Es gab keine Einigung der Siegermächte über eine gemeinsame europäische Nachkriegsordnung.

Winston CHURCHILL griff den Gedanken einer Vereinigung der europäischen Völker und Staaten auf(vgl. POLLAK-SLOMINSKI 2006, 18-19 - Rede 1946 in Zürich mit dem Vorschlag eines "Europarates"). Ideen der Paneuropa-Union der zwanziger Jahre wurden aktualisiert.

2.1 Weltpolitischer Einfluss    

Mit dem "Eisernen Vorhang", der mitten durch Deutschland ging, entstanden in der Folge zwei feindliche Blöcke(vgl. "Kalter Krieg").

Damit wurde der Einigungsprozess durch die Weltpolitik entscheidend beeinflusst(vgl. POLLAK-SLOMINSKI 2006, 20-33).

  • 1948 wurde die "Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit" gegründet(OEEC). Ein Jahr später folgte als militär-politische Absicherung der Nordatlantikvertrag (NATO).
  • Ein Schritt in eine rein europäischen Absicherung war die Bildung des Europarates 1949.
  • 1951 gründeten entsprechend einem engen Integrationsverständnis sechs Staaten die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl"(EGKS).
  • Die Staaten des Ostblocks gründeten als Reaktion des Westens 1949 den "Rat für gegenseitiger Wirtschaftshilfe"(RGW) zur Integration der Planwirtschaft der Mitgliedsländer.
  • Auf Initiative Robert Schumans und Jean Monnets wurde 1951 von F, der BRD, B, I, LUX und den NL der "Montanvertrag" zur Bildung eines gemeinsamen Marktes für den Bergbau und die Schwerindustrie abgeschlossen(vgl. die europäische Kontrolle des kriegswirtschaftlich interessanten Potenzials von Kohle und Stahl im Ruhrgebiet).
2.2 Einigung als gemeinsamer Wirtschaftsraum    

  • Nach der Konferenz von Messina 1955 kam es zur Einigung auf dem Gebiet der Wirtschaft.
  • 1957 wurden in der Folge mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft(EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft(EAG bzw. EURATOM)die Schaffung eines gemeinsamen Marktes bis 1969 besiegelt(vgl. LOTH 2014, 26-74; v. MEURS u.a. 2018, 56-92).
  • 1960 wurde von sieben Staaten, vor allem auf Betreiben des UK, die Europäische Freihandelszone(EFTA) gegründet.
  • 1967 entstanden durch die Verschmelzung der Hauptorgane von EKGS, EWG und EURATOM die "Europäische Gemeinschaft"(EG) mit den Einrichtungen des Rats, der Kommission, dem Parlament und Gerichtshof.
  • Seit 1994 bildet die EFTA mit der EU den Europäischen Wirtschaftsraum(EWR). Seit der negativen Volksabstimmung in der Schweiz gehört dieses Land dem EWR nicht an.
  • Österreich trat 1995 der EU als Vollmitglied bei.
2.3 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa(OSZE)    

1975 unterzeichneten nach zweijährigen Verhandlungen 35 Staaten aus Europa und die USA und Kanada der "Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa"(KSZE) bei.

  • Mitten im Kalten Krieg kam eine Vereinbarung zustande, die allgemeine Prinzipien enthielt und einen Wandel in den Ost-West-Beziehungen mitbewirkte.
  • Der KSZE-Prozess mit Konferenzen führte zum Abbau und in der Folge zur Überwindung von Gegensätzen zwischen beiden Blöcken in Europa.
  • Eine Neuausrichtung wurde 1990 mit der "Charta von Paris" eingeleitet, in der die Teilnehmer auf die Werte der Demokratie, des Friedens und der Menschenrechte verpflichtet wurden.
  • 1995 wurde die Umbenennung in "Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa"(OSZE) mit Sitz in Wien beschlossen, wobei ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag der 57 Mitglieder fehlt. In der Umsetzung geht es hauptsächlich um eine Stärkung demokratischer Strukturen, Wahlbeobachtung, Minderheitenschutz und Menschenrechte, Bekämpfung von Rassismus-Antisemitismus-Terrorismus(vgl. die operative Durchführung obliegt dem Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte/ODIHR in Warschau - Beobachtermission seit 2014 in der Ukraine, Balkan, Kaukasus und Zentralasien).
2.4 Einheitliche Europäische Akte    

Bereits 1981 gab es einen gemeinsamen Entwurf von D und I für einen Vertrag über eine Europäische Union. Das Europäische Parlament verabschiedete einen Entwurf 1984, in der Folge einigten sich auf Betrieben von Jacques Delors 1986 auf die "Einheitliche Europäische Akte(EEA)", die 1987 in Kraft trat(vgl. 1993 Binnenmarkt, Umwelt, Soziales, Forschung und Technologie - Ausweitung des Mehrheitsprinzips, Stärkung des Parlaments, vertragliche Grundlage der Außenpolitik; vgl. Zeit der Reformen - POLLAK-SLOMINSKI 2006, 38-51; LOTH 2014, 259-357).

2.5 Maastricht 1992 - Vertrag über die EU    

Mit dem Maastricht-Vertrag begann eine neue Epoche der europäischen Zusammenarbeit und eines Einigungsprozesses(vgl. v. MEURS u.a. 2018, 132-165).

  • Mit der Auflösung des RWG, Warschauer Paktes und der Sowjetunion kam es zu einer völligen Neuordnung und Herausforderungen für die EU(vgl. die Vereinigung Deutschlands als neuer Faktor in Europa).
  • Mittel- und osteuropäische Staaten erwarteten den Zugang zur Europäischen Gemeinschaft.
  • Neue Konflikte im Nahen Osten und am Balkan ließen eine Forderung nach Beteiligung seitens der USA aufkommen.
Mit dem "Vertrag über die Europäische Union"/Unionsvertrag 1992 in Maastricht kam es zu einem komplizierten Vertragswerk mit drei Säulen.

  • Europäische Gemeinschaft - Zoll, Wettbewerb, Währung, Handel, Binnenmarkt-Regional- und Strukturpolitik-Agrar, Verkehr, Energie, Umwelt, Verbraucherschutz-Visa, Asyl, Einwanderung-rechtliche Zusammenarbeit/Zivilsachen-Forschung, Industrie-Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik-Gesundheit, Sozialpolitik, Bildung, Kultur-Entwicklungspolitik
  • Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - gegenseitige Unterstützung und Abstimmung-Friedenserhaltung, Demokratie, Menschenrechte-gemeinsame Strategien-gemeinsame Verteidigungspolitik, Rüstung, Krisenbewältigung
  • Polizeiliche und rechtliche Zusammenarbeit - Kriminalität, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit-Kooperation der Behörden
2.6 Vertrag von Amsterdam und Nizza - Folgen    

Das modifizierte Regelwerk enthielt Veränderungen und Ergänzungen zum Maastricht-Vertrag. 1997 unterzeichnet und 1999 in Kraft getreten fällt der Startschuss für eine Erweiterung.

  • Steigt die Mitgliederzahl über 20, müssen die Verträge umfassend geprüft werden.
  • Mit dem Vertrag von Nizza 2001 wurden die Änderungen 2003 in Kraft gesetzt(vgl. Größe und Zusammensetzung der Kommission, Stimmgewichtung und Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat).
  • In der Erklärung von Laeken berief der Rat einen Konvent ein, der die Union demokratischer, transparenter und effizienter gestalten sollte. Die bisherigen positiven Konventerfahrungen sollten eine Vertragsreform voranbringen(vgl. Vorsitzführung Valery Giscard d' Estaing). Es sollten verständliche Verfassungsanträge entworfen werden.
  • Angestrebt wurde eine europäische Verfassung mit einer größeren Akzeptanz des Projekts Europa.
  • Mit Kompromissen erfolgte 2004 symbolträchtig die Unterzeichnung am gleichen Ort, wo 1957 dei Römischen Verträge signiert wurden.
  • Als rechtlicher Sicht bedurfte es der Ratifizierung des Vertrages durch die einzelnen Parlamente der Mitgliedsländer. Unterbrochen wurde die Ratifizierung durch das Nein bei den Volksabstimmungen in F und den NL. Innenpolitische Gründe und eine Unzufriedenheit mit dem Zustand der EU gaben den Ausschlag und ließen das Projekt scheitern.
  • Die Angst, eine europäische Verfassung würde die jeweilige nationale Verfassung entwerten, führte zum Misstrauen gegenüber einem Integrationsprozess.
2.7 Vertrag von Lissabon    

Nach dem Ende der Volksabstimmungen kam es zu einer Phase der Reflexion in der EU 2005(vgl. v. MEURS u.a. 2018, 166-208).

  • In der "Berliner Erklärung" zum 50-jährigen Jubiläum der Römischen Verträge 2007 wollte man die Union auf erneuerte Grundlagen bis 2009 stellen.
  • 2007 kam es zur Modifikation des Vertragswerkes, ausdrücklich ohne Verfassungsrang.
  • Im gleichen Jahr wurde der Reformvertrag in Lissabon unterzeichnet.
2.7.1 Regelungen des Lissabon-Vertrages    

Die folgenden Regelungen verweisen auf Reformbestrebungen.

  • Auflösung des bisherigen Drei-Säulen-Konzepts
  • Bildung der EU als eigene Rechtspersönlichkeit
  • Amt eines Präsidenten des Europäischen Rates
  • Verkleinerung der EU-Kommission auf 15 Mitglieder
  • Schaffung des Amtes des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission
  • Aufwertung des Parlaments auf 750 Abgeordnete
  • neuer Abstimmungsmodus im Rat der EU
  • Einfluss der nationalen Parlamente auf EU-Entscheidungen
  • Grundrechts-Charta ein Teil des Gemeinschaftsrechts
  • Stärkung der Bürgerbeteiligung durch Bürgerbegehren
  • Überführung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in die vergemeinschaftlichen Politikbereiche der EU
  • Verfahrensweisen bei freiwilligem EU-Austritt(vgl. Art 50 EUV).
2.7.2 Aspekte und Folgerungen des Vertrages    

Lissabon verweist auf eine verschiedene unbeantwortete Aspekte und mögliche notwendige Folgerungen.

  • Die EU ist kein europäischer Staat, vielleicht eine Vorstufe.
  • Unbestreitbar ist die EU mehr als eine internationale Staatenorganisation.
  • Ein Problem besteht in der Unbestimmtheit der politischen Integration.
3 Struktur und Grundlagen der EU    

Das politische System der EU hat sich in einer Vielzahl von Verträgen und Übereinkünften entwickelt. 0ffensichtlich bedarf das politische System einer klaren Planung(vgl. SCHMUCK-UNSER 2019, 43-67).

3.1 Institutionen der EU    

Die EU verfügt über ein komplexes Entscheidungsgefüge mit europolitischen Organisationen(vgl. POLLAK-SLOMINSKI 2006, 69-104).

  • Direkt gewähltes Europäisches Parlament - Kontrolle, Haushalt und Gesetzgebung
  • Europäischer Rat - Staats- und Regierungschefs und Kommissionspräsident - Ausrichtung der EU-Politik, Außen- und Sicherheitspolitik, Ernennung von Führungspersonal/EZB und Kommission
  • (Minister-)Rat der Europäischen Union - nationale Regierungsmitglieder - Vorlagen der Kommission
  • Europäische Kommission als Verwaltungsorgan(ca. 23 000 Bedienstete, "Hüterin der Verträge")
  • Europäischer Gerichtshof - 28 Richter_innen, Amt eines Generalanwalts, Anwendung des EU-Rechts
  • Ausschuss der Regionen - Beratungsfunktion, Selbstbefassungsrecht/Abgabe von Stellungnahmen
  • Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss - Beratungsfunktion, Verbindung zu EU und NGOs, Stellungnahmen zur EU-Wirtschafts- und Sozialpolitik, Anhörungsrecht
  • Europäischer Rechnungshof - Rechnungsprüfung der EU, Jahresbericht zum Haushaltsjahr, Sonderberichte zu speziellen Bereichen
  • Europäische Zentralbank - Wahrung der Geldstabilität
  • Ständige Vertretungen der EU in den Mitgliedsstaaten
  • Repräsentanzen der Verbände und Interessensgruppen - ca. 15 000 Beschäftigte
  • Vertretungen der Regionen und Kommunen
3.2 Rechtsakte der EU    

Verordnungen - Verbindlichkeit in allen Mitgliedsstaaten

Richtlinien - verbindliche Ziele, innerstaatlich Wahl der Form und der Mittel

Beschlüsse - in allen Teilen verbindlich

Empfehlungen - Stellungnahmen - nicht verbindlich

3.3 Strategie 2020    

Steigerung der Beschäftigungsquote auf 75 Prozent

Förderung der Frauenbeschäftigung, älterer Arbeitnehmer und Migranten

Steigerung der Forschung und Entwicklungsqote auf drei Prozent

Umsetzung der Klimaziele - Verringerung des Energieverbrauchs um 20 Prozent

Sinken der Schulabbrecherquote auf zehn Prozent

Steigerung des Anteils der Hochschulabsolventen der 30- bis 34-jährigen auf 40 Prozent

Armutsbekämpfung - Senkung um 25 Prozent

4 EU als Wirtschafts- und Währungsunion    

Die EU ist weniger eine Wirtschafts- und Währungsunion, wie sie allgemein wahrgenommen wird. Vielmehr ist sie ein gemeinsamer Markt. Die Wirtschaftspolitik ist keineswegs vergemeinschaftet(vgl. SCHMUCK-UNSER 2019, 69-81).

4.1 Ziele der gemeinsamen Wirtschaftspolitik    

Errichtung eines Binnenmarkts

Ausgewogenheit des Wirtschaftswachstums

Preisstabilität

Soziale Marktwirtschaft

Vollbeschäftigung und sozialer Fortschritt

Umweltschutz und Umweltqualität

Fortschritt in Technik und Wissenschaft

4.2 Europäischer Binnenmarkt - vier Freiheiten    

Freiheit der Waren

Import und Export

Freiheit der Dienstleistungen

Niederlassungsfreiheit

Freiheit des Kapitals

Anlage von Investitionen und Geld

Freizügigkeit der Arbeitskräfte

freie Arbeits- und Berufswahl

4.3 Währungspolitische Vereinbarungen - Euro    

Mit der Forderung nach einer gemeinsamen Währung sollen die Umtauschkosten und Risiken verhindert und ein Preisvergleich ermöglicht werden. Wirtschaftliche Abhängigkeiten von anderen Leitwährungen sollen minimiert werden.

Ziel der Europäischen Zentralbank(ESZB) ist die Gewährleistung der Preisstabilität. Unterstützt wird die EU-Wirtschaftspolitik. Im Einklang mit einer offenen Marktwirtschaft und freiem Wettbewerb sollen die Ressourcen gefördert werden.

Aufgaben der ESZB sind

  • die Festlegung der Geldpolitik der EU,
  • die Durchführung von Devisengeschäften,
  • die Verwaltung der Währungsreserven der Mitgliedsstaaten und
  • die Förderung des Zahlungssystems.
4.4 Euroraum 1999-2015    

19 Staaten haben den Euro eingeführt:

Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,

Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,

Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern

4.5 Maßnahmen zur Überwindung der Wirtschaftskrise    

Schaffung eines zeitweilige Euro-Rettungsschirms

Notfallkreditsystem für drei Jahre

Schaffung einer Bankenaufsicht

Regulierung der Finanzmittel auf europäischer Ebene

Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung/"Euro-plus-Pakt"

Schaffung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus - Verhinderung einer Überschuldung durch Notkredite und Bürgschaften verhindern

Verfassungsgemäße Verankerung der Schuldenbremse

Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank

Vereinbarung einer einheitlichen Bankenabwicklung

Zusammenschluss aller nationalstaatlichen Systeme zur Einlagensicherung bei Banken

Aufbau von bankenfinanzierten Einlagensicherungsfonds-Entschädigung bis 100 000 €

5 Politikbereiche der EU/Auswahl    

So gut wie alle Politikbereiche sind heute von der EU beeinflusst, wobei die Kompetenzen nur fallweise bei der EU liegen. Häufig sind die Kompetenzen zwischen EU und den Mitgliedsländern geteilt oder die EU darf nur unterstützend tätig sein(vgl. POLLAK-SLOMINSKI 2006, 187-210; SCHMUCK-UNSER 2019, 83-99).

5.1 Landwirtschaftspolitik    

Traditionell gehört die Agrarpolitik zu den wichtigsten Bereichen der europäischen Zusammenarbeit.

  • Ziele wie die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und die Sicherung der Einkommen der Landwirte konnten allgemein erreicht werden.
  • In der Folge kam es zu Bereichen wie die Entwicklung im ländlichen Bereich, Landschaftspflege und die Förderung biologisch hergestellter Produkte.
2018 sah der EU-Haushalt Zahlungen von über 144 Mrd. Euro vor, davon waren fast 39 Prozent für die Agrarpolitik vorgesehen(vgl. Direktzahlungen für Landwirte, Förderung des ländlichen Raumes).

Die Ausgestaltung der Agrarpolitik beruht auf

  • einem Finanzvolumen von 75 Prozent für Marktinstrumente und Direktzahlungen(vgl. die umweltpolitischen Vorgaben).
  • Mit 25 Prozent zielt man auf die Entwicklung des ländlichen Raumes(vgl. die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt und Landschaft).
  • Umschichtungen bis zu 15 Prozent im nationalen Rahmen sind möglich.
5.2 Struktur- und Regionalpolitik    

Eine Fülle von von Instrumenten und Ressourcen haben sich seit 1957 entwickelt. In diese Kategorie gehören vor allem die Randlagen der EU und Staaten Mittel- und Osteuropas.

  • Regionalpolitische Strukturbeihilfen werden finanziert.
  • Mittel zur Finanzierung sozialpolitischer Vorhaben stehen zur Verfügung.
  • Umstrukturierungen für eine Entwicklung des ländlichen Raumes werden eingesetzt.
Ziele richten sich nach der Strategie "Europa 2020".

5.3 Sozialpolitik    

Erforderlich sind zunehmend sozialpolitische Fragen in der EU zu regeln.

Vor allem die Regelung des Binnenmarktes hat sozioökonomische Auswirkungen(vgl. Arbeitsschutz, Versicherungen, Renten, saisonale Arbeitslosigkeit - Berufsorientierung, Berufsberatung, Schulungen).

Fernziel ist eine Harmonisierung der Sozialsysteme.

5.4 Umweltpolitik    

Ziele der EU-Umweltpolitik sind

  • die Erhaltung und der Schutz der Umwelt,
  • die Verbesserung ihrer Qualität,
  • der Schutz der menschlichen Gesundheit,
  • die Verwendung natürlichen Ressourcen und
  • die Förderung und Maßnahmen auf internationaler Ebene und
  • die Bekämpfung des Klimawandels.
5.5 Verkehrspolitik und Transeuropäische Netze    

Ziele sind

  • der Ausbau und Aufbau transeuropäischer Netze in den Bereichen Verkehr(besonders Eisenbahn, Binnengewässer), Telekommunikation und Energie sowie
  • Einbindung am Rande gelegener Gebiete.
  • Maßnahmen zur Verkehrssicherheit gelten ebenfalls als Zielvorstellungen.
5.6 Bildungs- und Kulturpolitik, Jugend und Sport    

Es zeigt sich, dass die Förderung der EU besonders für junge Menschen sinnvoll ist. Begrenzt sind die Aktivitäten der EU auf den Erfahrungsaustausch und die Anerkennung von Bildungsabschlüssen(vgl. die Bemühungen eines Nationalen Qualifikationsrahmens).

Die Wettbewerbsfähigkeit in der EU wird durch gute Ausbildung erhöht(vgl. den Kontext zum Binnenmarkt). Folgerichtig geht es um eine Vergleichbarkeit von (beruflichen) Bildungsabschlüssen, Fremdsprachenkenntnisse, Förderung zum freien Zugang von Bildung und Weiterbildung(vgl. die zunehmende Bedeutung von Erwachsenen- und Weiterbildung).

ERASMUS+ kombiniert seit 2014 sieben frühere EU-Programme.

  • Allgemeine uns berufliche Bildung,
  • Sprachprogramme,
  • Austauschprogramme,
  • Kenntnis der europäischen Kultur und Geschichte,
  • jugendpolitische Maßnahmen und
  • Sport.
6 Rechts-, Asyl- und Einwanderungspolitik der EU    

Wie die Außenpolitik erfuhren die angesprochenen Politikbereiche eine Aufwertung, obwohl die Nationalstaaten bzw. Regierungen zögerlich auf Hoheitsrechte verzichten(vgl. SCHMUCK-UNSER 2019, 101-109).

6.1 Aufbau von Sicherheitsmaßnahmen    

  • Erst im Abkommen von Schengen I kam es zu einer Vorreiterrolle in den Politikbereichen Abbau von Personenkontrollen(1985), im Abkommen II kamen begleitende Sicherheitsmaßnahmen dazu(1995).
  • Der Aufbau eines Informationssystems als polizeiliche Fahndungsbank ging 2013 in Betrieb.
  • Als Vollanwenderstaaten gelten 22 EU-Staaten und die Nicht-Mitglieder Island und Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.
  • Die EU-Mitglieder Bulgarien, Rumänien und Kroatien sind dem Abkommen beigetreten, erfüllen aber noch nicht die Standards(Stand 2018).

Es gilt als prinzipielle Regel: Freizügigkeit nach innen, Grenzsicherung nach außen.


Mit dem Vertrag von Lissabon wurde der Vertrag von Schengen in einem Protokoll erst in den rechtlichen und institutionellen Rahmen überführt.

  • Gestattet sind im Fall einer öffentlichen Bedrohung vorübergehende Kontrollen.
  • Ab der Schengen-Reform 2013 kann in Absprache mit der EU-Kommission und dem EU-Ministerrat bei außergewöhnlichen Flüchtlingsströmen eine bis zu zwei Jahren dauernde Grenzkontrolle eingeführt werden.
6.2 EU-Leitlinien für Justiz und Inneres    

Der Maastricht-Vertrag bildete erst für die Innen- und Rechtspolitik eine Grundlage. Die EU als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bildeten das Vertragsziel. Schwierigkeiten bildeten die unterschiedlichen nationalen Rechtssysteme und historischen Traditionen.

Herausforderungen bildet der internationale Terrorismus(vgl. 11. September 2011 in den USA und 2004 Madrid).

Zudem kam 2004 die große Erweiterung der EU.

Mit dem "Stockholm-Programm" und einem Folgeprogramm 2014 wurde die Anwendung des geltenden EU-Rechts konzipiert.

6.3 Asyl-Einwanderung-Visapolitik    

Mit dem Wegfall von Kontrollen an den Binnengrenzen war ein Aufbau einer einheitlichen Zugangspolitik notwendig geworden.

  • 1990 wurde im "Dubliner Übereinkommen I" festgelegt, dass derjenige EU-Staat für die Prüfung eines Asylantrages zuständig ist, in dem der Asylbewerber erstmals eingereist ist.
  • 2003 bündelte "Dublin II" die Entscheidungzuständigkeit unter den Mitgliedsländern. Die Europäische Datenbank wurde errichtet(vgl. Speicherung von Fingerabdrücken). Der Asylanspruch wurde in Anlehnung an die "Genfer Flüchtlingskonvention 1951" geregelt.
  • 2011 wurde wurde zur Stärkung der praktischen Zusammenarbeit das "Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen" in Malta errichtet.
  • Ab 2015 sollte die EU über ein "Gemeinsames Europäisches Asylsystem" verfügen.
    • "Dublin III" 2013 verfügt eine Effektivität des Aufnahmeverfahrens und die Rechtsgarantien der Asylsuchenden.
    • Nach wie vor bestehen Unterschiede zwischen den Mitgliedsländern in der Anerkennung, Aufnahme, Behandlung und Integration Schutzbedürftiger.
Die Erkenntnis bestimmt die EU-Einwanderungspolitik, dass eine gesteuerte Migration etwa durch Anwerbung von Fachkräften mit Aufenthaltsrechten bei besserer Integration unabdingbar sei.

  • Eine Bekämpfung der illegalen Einwanderung sei notwendig.
  • Eine Migrationspolitik ist damit Bestandteil der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik geworden.
Zur Sicherung der Außengrenzen der EU errichtete der Rat die "Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen" (FRONTEX) 2005. Eine Zusammenarbeit mit Europol und dem "Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung" ist gegeben.

6.4 Flüchtlingsrouten zu den Außengrenzen der EU    

Westliche Mittelmeerroute

Zentrale Mittelmeerroute

Östliche Mittelmeerroute

Westafrikanische Route

Albanien-Griechenland

Östliche Landroute

Westliche Balkanroute

7 Außenpolitische Zusammenarbeit der EU    

Der Bereich umfasst die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die gemeinsame Handelspolitik, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Ebenso gehört die Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik zum Bereich der Außenbeziehungen(vgl. SCHMUCK-UNSER 2019, 111-125).

7.1 Außenpolitische Zusammenarbeit    

Eine "Europäische Politische Zusammenarbeit" begann erst 1970.

  • Am Beginn gab es nur gegenseitige Beratungen(Konsultationen) und Abstimmungen, die Aktivitäten verblieben nur in gemeinsamen Erklärungen zu internationalen Ereignissen und in internationalen Organisationen.
  • Erst 1981 kam es zu gemeinsamem Handeln und gemeinsamer Haltung.
  • 1987 wurde mit dem Inkrafttreten der "Einheitlichen Europäischen Akte" ein wichtiger Zwischenschritt erreicht. Völkerrechtlich gab es nun eine Einbindung in die Europäischen Gemeinschaften.
7.2 Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik    

Mit Maastricht 1992 wurde eine "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" etabliert. Begründet wurde es mit dem Ende des Ost-West-Konflikts und den Herausforderungen der Umwälzungen in Mittel- und Osteuropa(vgl. Zerfall der Sowjetunion, Balkankonflikte, Wiedervereinigung Deutschlands).

Zudem entwickelte sich die EG als größte Handelsmacht der Welt, wobei man auf außen- und sicherheitspolitische Befugnisse und Instrumente nicht vorbereitet war und in der Folge nicht ausfüllen konnte.


Etappen der Gemeinsamen Europäischen Außen- und Verteidigungspolitik

1953 - Entwurf eines Vertrages

1954 - Scheitern des Abkommens über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft durch Frankreich

1970 - Davignon-Bericht - Entwicklung der europäischen Einigung, in der Folge "Europäische Politische Zusammenarbeit"

1987 - Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte-Verankerung im System der EG-Verträge

1992 - Maastricht-Vertrag EU - Einführung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

1997 - Amsterdamer Vertrag - Ausweitung auf Sicherheits- und Verteidigungspolitik

1999 - Kölner Erklärung - Schaffung einer Hohen Vertretung, Aufbau einer mobilen Eingreiftruppe

2003 - Europäische Sicherheitsstrategie - ziviler und militärischer Kriseneinsatz

2009 - Vertrag von Lissabon - Aufwertung der Funktionen, Personalunion Vizepräsident der Kommission, Errichtung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes

2016 - Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU, zukünftige Ausrichtung

2017 - Beschluss von 20 EU-Staaten über eine militärische Zusammenarbeit

Quelle: SCHMUCK-UNSER 2019, 112


EU - Operationsgebiete und Operationsmissionen/2018

Bekämpfung der Schleuserkriminalität im Mittelmeer seit 2015

Libyen - Beratung zur Sicherung der Außengrenzen

Sahel - Beratung beim Aufbau der inneren Sicherheit seit 2014

Mali - Militärisches Training seit 2013

Niger - zivile Mission/Sicherheit und Migration

Bosnien-Herzegowina - Friedenssicherung und Ausbildung seit 2004

Zentralafrikanische Republik - militärische Beratung seit 2015

Moldawien und Ukraine - Verbesserung der Zollaufgaben und Grenzüberwachung seit 2005

Ukraine - Beratung zur inneren Sicherheit seit 2014

Kosovo - Beratung beim Aufbau einer Rechtsstaatlichkeit

Georgien - zivile Mission seit 2008

Afghanistan - Aufbau einer inneren Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit seit 2007

Irak - Reform, der zivilen Sicherheit seit 2017

Somalia - Ausbildung von Sicherheitskräften seit 2010

Somalia - Bekämpfung der Piraterie vor der Küste

Quelle: SCHMUCK-UNSER 2019, 119

7.3 Aspekte einer Globalisierung    

Zentrale Aspekte eines globalen Engagements sind die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Angesichts einer Welt, die von geopolitischer Rivalität gekennzeichnet ist, wird Europa nur als Einheit bestehen können.

  • Die Handlungsunfähigkeit der EU lässt sich rückblickend am Balkan in den neunziger Jahren festmachen.
  • Das tiefe Zerwürfnis innerhalb der EU im Irak-Krieg 2002/2003 war ebenfalls ein deutlicher Hinweis für eine Konfliktsituation.
  • Unentschlossen war die Reaktion der EU auf den "Arabischen Frühling".
  • Ohne gemeinsame Position war ebenfalls die Militäraktion gegen das Gaddafi-Regime 2011.
  • Die Krise in der Ukraine schwankt zwischen Zaudern und Handlungsbereitschaft.
Fortschritte sind in der Einführung der "Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspoltik" zu verzeichnen.

  • Mit den einzelnen Etappen bzw. Fortentwicklungen und Operationsgebieten sind bedeutende Weiterentwicklungen und Vorhaben auf den Weg gebracht worden.
  • Zwei Drittel der bisherigen Operationen hatten zivilen Charakter, womit die EU eine sicherheitspolitische Akteurin wurde.
  • Nach wie vor hängen alle Aktivitäten von der Zustimmung der Mitgliedsländer ab. Wesentlich sind die gemeinschaftlichen und damit europäischen Interessen.
  • Erst mit der Umsetzung des politischen Willens sind die neuen Institutionen und Instrumente nutzbar.
  • Pragmatismus wird dem europäischen Ordnungsgefüge stabilisieren.
8 Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik der EU    

Auf Grund der Attraktivität der EU strebt eine Vielzahl von Staaten eine Anbindung und in der Folge einen Beitritt an. Wesentliche Folgerungen ergeben sich aus der Ausdehnung der EU und deren Ausgestaltung(vgl. SCHMUCK-UNSER 2019, 127-135).

8.1 EG/EU-Erweiterungsrunden    

1973 - Dänemark, Irland, UK

1981 - Griechenland

1986 - Portugal, Spanien

1995 - Österreich, Schweden, Finnland

2004 - Estland, Lettland, Litauen - Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Zypern

2007 - Bulgarien, Rumänien

2013 - Kroatien

Quelle: SCHMUCK-UNSER 2019, 127

8.2 EU-Beitrittsverfahren    

Die folgenden zehn Schritte führen zu einer Aufnahme als Vollmitglied in die EU.


Antrag eines Landes beim Europäischen Rat

Positive Stellungnahme der Europäischen Kommission

Zustimmung des Europäischen Parlaments

Verleihung des Status eines Beitrittskandidaten - einstimmige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen

Vertiefte Untersuchung des Beitrittskandidaten durch die Kommission

Beitrittsverhandlungen - EU-Recht wird in 35 Kapiteln aufgeteilt, Verhandlungen zur Umsetzung im nationalen Recht

Zustimmung nach Abschluss der Verhandlungen durch die Kommission, den Rat und das Parlament

Unterzeichnung des Beitrittsvertrages

Ratifizierung durch Parlamente/Bewerberland und EU-Staaten

Aufnahme als Vollmitglied in die EU

8.3 Beitrittsverhandlungen    

Offizielle Beitrittsverhandlungen laufen mit Stand 2018 mit der Türkei(seit 2005), Mazedonien(seit 2009), Montenegro(seit 2012), Serbien(seit 2014) und Albanien(seit 2014).

Potenzielle Beitrittskandidaten ohne Kandidatenstatus mit Stand 2018 sind Bosnien-Herzegowina und Kosovo(anerkannt von 116 Staaten, darunter 24 EU-Staaten).

Umstritten ist der Beitritt der Türkei - islamgeprägt und bevölkerungsreich, NATO- und Europarat-Mitglied, kulturell-politisch-wirtschaftlich schwierig, mit Vorbehalt und offenem Ende.

2010 wurden mit Island Verhandlungen eröffnet, 2013 von Island ausgesetzt und 2015 gänzlich zurückgezogen.

Die neutrale Schweiz hatte 1992 die EU-Mitgliedschaft beantragt.

  • Nach einer Volksabstimmung wurden die Verhandlungen eingefroren.
  • 1999 und 2004 wurden zwei bilaterale Verträge abgeschlossen. 120 Abkommen bieten der Schweiz einen privilegierten Zugang zum Gemeinsamen Markt und zu Programmen und Agenturen der EU.
  • 2008 trat die Schweiz Schengen bei.
  • Ein Konflikt mit der EU ergab sich aus der Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" 2014, wonach die Zuwanderung durch Höchstzahlen un Kontingente zu begrenzen sei.
Norwegen gehört als einziges Land Nordeuropas nicht der EU an.

  • Viermal scheiterte das Begehren der norwegische Regierung.
  • 1962 und 1967 am Veto Frankreichs, 1972 und 1994 am Nein der eigenen Bevölkerung in zwei Volksabstimmungen.
8.4 EU-Nachbarschaftspolitik    

Nach der großen Erweiterungsrunde in Der Union 2004 und den Veränderungen der Außengrenzen kam es zu einem Konzept der Heranführung von Nachbarstaaten, um den Nachbarschaftsraum zu stabilisieren. Das Konzept ging davon aus, dass es eine attraktive Alternative zum klassischen Beitritt geben sollte.

  • 2003 und 2004 kam es zur Festlegung von Grundsätzen. Methoden zur Umsetzung wurden festgelegt(vgl. Festlegung des Finanzrahmens 2006 im "Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument").
  • Stabilität, Sicherheit und Wohlstand waren Ziele einer politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit(vgl. "privilegierte Partnerschaft" unterhalb einer EU-Mitgliedschaft).
Ausgerichtet ist die Nachbarschaftspolitik auf eine heterogene Staatengruppe von 15 Ländern in Osteuropa, im Kaukasus und Mittelmeerraum(vgl. die Unterbrechung der Zusammenarbeit mit Russland beim Georgienkonflikt und der Krimbesetzung).

  • Angesiedelt sind die Aktivitäten beim Europäischen Auswärtigen Dienst/Hohe Vertreterin und EU-Kommissar für Erweiterung und Nachbarschaftspolitik.
  • Eine "Östliche Partnerschaft" auf Vorschlag von Schweden und Polen mit 27 EU-Staaten, der Ukraine, Moldau, Weißrussland, Armenien, Aserbaidschan und Georgien erfolgte 2009(vgl. die Kritik Russlands an der Teilnahme ehemaliger sowjetischer Republiken).
Frankreich schlug 2008 mit mehrmaligen Versuchen eine "Union für den Mittelmeerraum" vor(vgl. die EU-Mitgliedsstaaten und 15 Mittelmeerländer).

Eine Strategie für den Donauraum umfasst von Deutschland bis zur Ukraine ein Gebiet mit 14 Ländern(acht EU-Staaten). Ziel ist die Weiterentwicklung der Wirtschaft und eine Verbesserung des Umweltschutzes.

Reflexion    

Der Beitrag erhebt keine Vollständigkeit der Thematik.

  • Er beruht auf dem persönlichen Interesse.
  • Eine Aus- bzw. Weiterbildung und persönliche Erfahrungen mit EU-Bildungsprogrammen ergänzen die Themenbearbeitung.
Es gehört zur Thematik, dass eine Vielzahl von EU-Gesetzen bzw. völkerrechtlichen Vereinbarungen, Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen das Projekt EU kennzeichnen.

  • Im Sinne der Thematik und der Bedeutung für die Politische Bildung werden die grundsätzlichen Normierungen angeführt.
  • Es versteht sich von selbst, dass das EU-Recht in seiner Vielfältigkeit eine eigene Disziplin - auch in der Ausbildung von Experten_innen - geworden ist.
Die EU ist als engagiertes politisches, wirtschaftliches und kulturelles Großprojekt, auch im 21. Jahrhundert, konzipiert.

  • Die Pläne werden heute mitunter nicht mehr verstanden. Die Gründer und Vordenker wollten Nationalismen überwinden, Europa in der Welt Bedeutung verleihen, Frieden erhalten und den Wohlstand vermehren.
  • Heute ringt die EU um Gemeinsamkeiten in der Wirtschafts-, Sozial- und Außenpolitik, im Umgang mit einer Migration und Zuwandernden sowie um die Haltung gegenüber Nationalismus und Populismus.
  • Viele Bürger_innen sind skeptisch und haben unterschiedliche Erwartungen.
Das europäische Haus ist nicht auf Vollendung angelegt. Darin liegt die Chance, mit den Herausforderungen im 21. Jahrhundert umzugehen.

Für den Autor gilt es, schulisch in der Lehramtsausbildung und außerschulisch in der Erwachsenenpädagogik Intentionen, Strukturen und das System der Europäischen Union in der Politischen Bildung darzulegen und den europäischen Gedanken pädagogisch zu kultivieren.

In diesem Sinne ist die persönliche Stellungnahme in den "Salzburger Nachrichten" zu verstehen.


Salzburger Nachrichten, 27. September 2018, 1

MEIN EUROPA - Günther Dichatschek

Bildung baut Vertrauen auf

Mit Europa wird Bildung verbunden. 2001 hat die Europäische Kommission mit dem "Memorandum über lebenslanges Lernen" ein sinnvolles Ziel formuliert und für ihre Bürger als Beitrag für eine Wissensgesellschaft ausgewiesen.

In diesem Zusammenhang spielt für mich Salzburg eine wesentliche Rolle. War es schulisch die Stadt, in der ich die Reifeprüfung ablegte, so war es universitär im Sinne lebenbegleitenden Lernens die Absolvierung der Universitätslehrgänge Politische Bildung und Interkulturelle Kompetenz, die einen Zugang zu Aspekten europäischen Denkens und Handelns vermittelten.

Mit der Möglichkeit eines Lehrauftrages in Politischer Bildung an der Salzburger Universität ergab es sich, in Lehre und Forschung aktiv zu bleiben. Mit der Einladung zu Veranstaltungen an der Salzburger Volkshochschule konnte man in der Stadt Salzburg und im Pinzgau in der Erwachsenenbildung tätig sein.

Salzburg ist für mich ein Ort der Bildung, Lehre und Umsetzung europäischen Gedankenguts geworden.

Wenn in diesen Tagen beschworen wird, dass Bildung und Kommunikation Verständnis und Vertrauen aufbauen, so hat Salzburg viele Möglichkeiten, die es zu nützen gilt.

Literaturverzeichnis    

Angeführt sind jene Titel, die für den Beitrag verwendet und/oder direkt zitiert werden.


du Bois-Reymond M.(2004): Lernfeld Europa, Wiesbaden

Dichatschek G.(2007): Lebens- und Lernbedingungen von Kindern und Heranwachsenden in der EU - Ein Beitrag zur politischen und Menschenrechtsbildung im Rahmen der "Education for Democratic Citizenship", in: Erziehung und Unterricht 1-2/2007, 129-138

Dichatschek G.(2017a): Didaktik der Politischen Bildung. Theorie, Praxis und Handlungsfelder der Fachdidaktik der Politischen Bildung, Saarbrücken

Dichatschek G.(2017b): Interkulturalität. Ein Beitrag zur Theorie, Bildung und Handlungsfeldern im Kontext von Interkultureller Öffnung und Politischer Bildung, Saarbrücken

Dichatschek G.(2018): Bildung baut Vertrauen auf, in: Salzburger Nachrichten, 27.9.20198, 1

Loth W.(2014): Europas Einigung. Eine unvollendete Geschichte, Frankfurt/M.-New York

Patel K. Kl.(2018): Projekt Europa. Eine kritische Geschichte, München

Pollak J.-Slominski P.(2006): Das politische System der EU, Wien

Schmuck O.-Unser G.(2018): Die Europäische Union. Aufgaben, Strukturen und Chancen, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn

van Meurs W.-de Bruin R.-van de Grift L.-Hoetink C.-van Leeuwen K.-Reijnen C.(2018): Die Unvollendete. Eine Geschichte der Europäischen Union, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 10154, Bonn

IT-Autorenbeiträge    

Die Autorenbeträge dienen der Ergänzung der Thematik.


Politische Bildung

Interkulturelle Kompetenz

Agrarpolitik

Globales Lernen

Europa als Lernfeld

Lernfeld Politik

Migration in Österreich

Populismus

Lehrgang Politische Bildung in der Erwachsenenbildung

Zum Autor    

APS-Lehramt/VS-HS-PL(1970, 1975, 1976), zertifizierter Schüler- und Schulentwicklunghsberater(1975, 1999), Lehrbeauftragter am PI des Landes Tirol/Berufsorientierung? bzw. Mitglied der Lehramtsprüfungskommission für die APS beim Landesschulrat für Tirol(1993-2002)

Absolvent des Instituts für Erziehungswissenschaft/ Universität Innsbruck/Doktorat?(1985), des 10. Universitätslehrganges Politische Bildung/ Universität Salzburg-Klagenfurt/MSc(2008), der Weiterbildungsakademie Österreich/Wien/Diplome(2010), des 6. Universitätslehrganges Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg/Diplom(2012), ders 4. Internen Lehrganges für Hochschuldidaktik/ Universität Salzburg/Zertifizierung(2016), des Online-Kurses "Digitale Werkzeuge für Erwachsenenbildner_innen"/ TU Graz-CONEDU-Werde Digital at.-Bundesministerium, für Bildung/Zertifizierung?(2017), des Fernstudiums Erwachsenenbildung/ Evangelische Arbeitsstelle Erwachsenenbildung - Comenius-Institut Münster/Zertifizierung(2018)

Lehrbeauftragter am Institut für Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft/ Universität Wien/Berufspädagogik-Vorberufliche Bildung(1990/1991-2010/2011), am Fachbereich Geschichte/ Universität Salzburg/ Lehramt-Didaktik der Politischen Bildung(ab 2015/2016) - Mitglied der Bildungskommission der Evangelischen Kirche Österreich(2000-2011), Kursleiter an den VHSn des Landes Salzburg Zell/See, Saalfelden, Mittersill und Stadt Salzburg/ ab 2012 - stv. Leiter/Vorstandsmitglied im "Evangelischen Bildungswerk in Tirol"(2004-2009, ab 2017)

Aufnahme in die Liste der sachverständigen Personen für den Nationalen Qualifikationsrahmen/NQR/Koordinierungsstelle für den NQR/Wien(2016)


MAIL dichatschek.net

 
© die jeweiligen Autoren zuletzt geändert am 16. Mai 2019